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Berufsausübung Osteopathie

Eine Waagschale als Symbol für Rechtsprechung und ein Stethoskop als Symbol für Medizin. Osteopathie fällt in Deutschland unter die Ausübung der Heilkunde. Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen osteopathisch Behandeln.

Die Berufsausübung der Osteopathie in Deutschland ist rechtlich eng geregelt, wobei ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker zur Anwendung befugt sind, und sorgt für anhaltende Diskussionen im Gesundheitswesen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist Osteopathie auch im Jahr 2024 noch kein eigenständig anerkannter Beruf. Dies führt immer wieder zu Unsicherheiten in Bezug auf die Berufsausübung. Oft wird dabei übersehen, dass die Berufsausübung als Osteopath in Deutschland klar geregelt ist. Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker rechtssicher die Osteopathie anwenden, da sie als eigenständige Form der Heilkunde gilt.

Eine Grauzone besteht jedoch bei anderen Primärberufen wie zum Beispiel qualifizierten Physiotherapeuten. Diese arbeiten de facto osteopathisch im Delegationsverfahren auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers, obwohl dies de jure verboten ist. Ein einstimmiges Urteil über diesen Sachverhalt steht noch aus.

Die Regelungen zur Berufsausübung der Osteopathie sind festgelegt, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht unmittelbar ersichtlich sein mögen. Ob und inwieweit ein spezifisches Berufsgesetz für Osteopathie eingeführt oder bestehende Vorschriften reformiert werden, bleibt abzuwarten.


Stellungnahme des Bundestag zum Berufsbild der Osteopathie


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