Ein Besuch beim Osteopathen ist — anders als bei manchen Fachärzten — ohne Überweisung nach eigenem Ermessen möglich. Für die Kosten gehen Patienten zunächst in Vorleistung. Wie Du im Nachgang die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sicherstellen kannst, beleuchten wir hier.
Was muss auf einer Überweisung stehen, damit Du einen Zuschuss durch die gesetzliche Krankenkassen bekommen kannst?
Zunächst zu den Begriffen Verordnung / Privatrezept / Überweisung: Diese Begriffe werden im Zusammenhang mit Osteopathie gleichbedeutend verwendet. Im Folgenden sprechen wir der Einfachheit halber nur von Verordnung.
Was auf einer Verordnung stehen muss
Für gesetzlich Versicherte gilt:
Damit Du die Osteopathiekosten bei der Krankenkasse einreichen kannst, um (anteilig) Geld zurückzubekommen, müssen diese Daten auf der Verordnung stehen:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift des Patienten
- Datum der Ausstellung
- Es muss deutlich werden, dass eine osteopathische Behandlung empfohlen wird
- Name, Anschrift, Unterschrift und ggf. Stempel des ausstellenden Arztes
- Optional: Diagnose
Krankenkasse braucht sie, Osteopath nicht
Der Vorteil einer solchen Verordnung für die gesetzliche Krankenkasse:
Die Krankenkasse will sie in den meisten Fällen haben, um eine
Kostenerstattung vornehmen zu können. Bei Privatversicherten ist dies in der Regel nicht nötig.
Der Osteopath benötigt diese Verordnung nicht. Der Patient reicht sie anschließend mitsamt der Rechnung von der osteopathischen Behandlung bei der Krankenkasse ein.
Wichtige Hinweise
- Osteopathie ist eine Privatleistung, bei der die Patienten in Vorleistung gehen. Sie übernehmen die Kosten selbst und bemühen sich im Anschluss um Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse.
- Die Vorlage einer Verordnung allein ist noch kein automatischer Garant für die Kostenübernahme. Bitte überprüfe unbedingt die Konditionen deiner Krankenkasse. Ob und wieviel deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt erfährst Du auf der Seite osteokompass.de.
- Wenn Du privat krankenversichert bist, prüfe deinen Versicherungsvertrag, ob eine Kostenerstattung von Osteopathie durch Heilpraktiker abgedeckt ist.
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